Baurecht

Es werden alle am Bau Beteiligten, insbesondere Bauherren, Erwerber, Bauträger, Investoren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer beraten und die für deren Tätigkeit und Wünsche notwendigen Verträge entworfen, wie z.B. Bauträgerverträge, Generalübernehmer- und -unternehmerverträge, Nachunternehmerverträge, Architekten- und Ingenieurverträge, Werkverträge.

Der Schwerpunkt meiner Mandatierung liegt in der baubegleitenden Beratung und Tätigkeit (mangelhafte, unvollständige und verzögerte Bauleistung, Vorbereitung und Geltendmachung der entsprechenden Ansprüche, Verlangen und Geltendmachung von Sicherheiten, Beweissicherung und Dokumentation, Abschlags- und Schlussrechnungen, Abrechnung nach BGB, VOB und HOAI) sowie gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten in Abrechnungs- und Gewährleistungsangelegenheiten, Schadensersatz- und Vertragsstrafeansprüche.

Das von mir bearbeitete Dezernat umfasst auch das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie die Prüfung von Bebauungsplänen, Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen, Nachbarwidersprüche und die Führung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Mein Motto ist, wer selbst auf Klein- und Großbaustellen tätig war, hat als Rechtsanwalt einen klareren Zugang zur baurechtlichen Problemlösung.

Meine Mandanten schätzen das!